
Aktion zu mehr Rücksichtnahme in der Suhler Fußgängerzone
Nachdem es zu einem Unfall in der Suhler Fußgängerzone kam, bei dem ein Radfahrer ein 3-jähriges Kind verletzte, kamen Diskussionen auf, den Steinweg für Radfahrer zu sperren. Dies wäre die falsche Reaktion.
Am 22.05.2024 warben zwischen 14:00 Uhr und 15:30, in der Fußgängerzone in Suhl der ADFC Südthüringen, die Polizei und das Ordnungsamt für mehr gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr.
Es wurden ca. 40 Radfahrende gezählt, von denen lediglich drei an der Obergrenze der Schrittgeschwindigkeit fuhren (7 km/h). Alle anderen verhielten sich vorbildlich. 14 der Radfahrenden und damit mehr als ein Drittel waren Kinder. Alle wurden auf das korrekte Verhalten in der Fußgängerzone und die gegenseitige Rücksichtnahme angesprochen.
Zu der Aktion hatten Beschwerden über zu schnell fahrende Radfahrer geführt. Zu Fuß gehende Passanten fühlten sich bedrängt. Ein kürzlicher Unfall zwischen einem E-Bike-Fahrer und einem Kind, an einem Sonntag mit Veranstaltung, Unterstrich den Sinn. Forderungen, die Fußgängerzone für Radverkehr zu sperren, waren laut geworden, aber wäre das gerechtfertigt?
Die Fußgängerzone in Suhl ist seit 2006 für den Radverkehr geöffnet. Die Unfallsituation über diesen Zeitraum deutet laut Polizei auf keine besondere Gefährdung durch Radfahrende hin. Eine Sperrung würde bedeuten, dass Radfahrende andere, unsicherere Wegeverbindungen nutzen oder das Stadtzentrum umfahren müssten. „Das wäre vor allem für Kinder kontraproduktiv, die über den Steinweg sicher von einem zum anderen Ende der Innenstadt fahren können ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Denn das Radwegenetz ist da alles andere als ideal“ betont Enrico Roever, Beamter des Inspektionsdienstes Suhl. Zudem würde die Innenstadt, die um Kunden ringt, für Radfahrende weniger interessant. Die ursprünglich für 2 Stunden geplante Aktion dauerte nur bis 15:30 Uhr, weil da die Dichte der Fußgänger so abgenommen hatte, dass Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden unwahrscheinlich wurden.
Verblieben ist einem Banner des ADFC, das quer über der Fußgängerzone aufgespannt für mehr Rücksichtnahme wirbt.
Vor der Aktion waren auch andere Möglichkeiten erwogen worden. Die komplette Sperrung hätte, wie bereits dargelegt, Nachteile und würde insbesondere die treffen, die sich schon jetzt an Regeln halten und rücksichtsvoll fahren. Die zeitweise Sperrung für die Zeit von Veranstaltungen wird auch vom ADFC für sinnvoll erachtet und soll zukünftig erfolgen. Die Einrichtung einer Radspur würde zum schnelleren Fahren verleiten und wurde deshalb verworfen. Der Raum soll vollständig den Fußgängern dienen.
Oft ist fehlendes Bewusstsein oder Unkenntnis der Grund für Fehlverhalten. Nicht der stärkere Verkehrsteilnehmer sollte meinen gut überholen zu können. Maßgeblich ist, dass sich der Schwächere jederzeit sicher und unbedroht fühlt. Dazu ist die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren und ausreichend Abstand zu halten. Das gilt auf dem Rad in der Fußgängerzone genauso wie im Auto auf der Straße. Dort beträgt der Mindestüberholabstand 1,5 m innerorts und 2 m ausserorts. Ein Maß, dass auch beim Überholen von Fußgängern angemessen erscheint.
Gegen Unkenntnis kann jeder etwas tun. Rechte und Pflichten für Radfahrer hat der ADFC zusammengestellt. Dringend zu empfehlen: https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende.