Keine Senkung der Mehrwertsteuer auf Fahrräder

In Deutschland wird weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz auf Fahrräder angewendet werden. Von der Möglichkeit, den reduzierten Steuersatz anzuwenden, will die Bundesregierung keinen Gebrauch machen.

Kaufvorbereitung
Auf den Kauf von Fahrrädern gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz. © ADFC | Jens Lehmkühler

Auf Anfrage des Branchenmagazins SAZ Bike beim Bundesfinanzministerium erklärte ein Sprecher, die Umsetzung der Richtlinie sei freiwillig und es sei „derzeit nicht beabsichtigt, die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Lieferungen von Fahrrädern auszuweiten.“

Klimaschutz als Ziel

Die Europäische Union hatte ihren Mitgliedsstaaten im April die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Fahrräder ermöglicht, um den Radverkehr zu fördern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Europäische Fahrradverband ECF hatte sich mit Erfolg für diese Maßnahme stark gemacht.

Verbände der Fahrradbranche hatten diesen Erfolg begrüßt und sich eine Umsetzung in Deutschland erhofft als Zeichen, dass die Bundesregierung dem Fahrrad eine hohe Priorität einräumt. Dazu wird es nun vorerst nicht kommen.

Möglichkeit wenig genutzt

Bislang machen nur wenige Länder wie Spanien und Portugal von dieser Möglichkeit Gebrauch. Belgien hatte zunächst angekündigt, den Steuersatz zu senken, war dann aber wieder davon abgekommen, um die Einnahmen aus der Steuer in Fahrradinfrastruktur zu investieren.


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