Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Thüringen e. V.

Strafverfahren nach tätlichem Angriff auf eine Radfahrerin in Jena

Vor dreieinhalb Jahren wurde in Jena eine Radfahrerin von einem Autofahrer tätlich angegriffen und trug bleibende Schäden davon. Nun muss sich der Täter vor Gericht verantworten.

acht Menschen stehen vor einer herbstlichen Landschaft, eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Gerechtigkeit"

Dreieinhalb Jahre ist es her, dass eine Radfahrerin abends in Jena einen brutalen tätlichen Angriff durch einen Autofahrer erlebte. Sie fuhr auf der Kahlaischen Straße stadtauswärts, als sie von einem Autofahrer bedrängt wurde. Der Mann hupte ungehalten und forderte sie in aggressiver Weise auf, auf dem Gehweg zu fahren. Schließlich lauerte er ihr auf, bedrohte sie bei Leib und Leben und griff sie körperlich an. Infolge von mehreren heftigen Schlägen trug die Radfahrerin u. a. bleibende Schäden an ihren Zähnen davon.

Leider haben mehrere Autofahrende ihre Bitte um Hilfe, z.B. um als Zeuge zu fungieren oder anderweitig helfend beizustehen, abgelehnt und fuhren einfach weiter. 

Die Ungewissheit über die Identität des Täters und seine ausgesprochenen Drohungen gegen sie führten zu einem dauerhaft anhaltendem Unsicherheitsgefühl bei der Radfahrerin.

Verbale und tätliche Gewalt sowie unterlassene Hilfeleistung sind strafwürdige Handlungen. Diese müssen nicht einfach hingenommen, sondern sollten zur Anzeige gebracht werden. 

Ermittlungsverfahren führt zu Erfolg

Mit den zur Verfügung stehenden Informationen ist es den Ermittlungsbehörden anhand der Beweismittel (u.a. DNA-Spuren) gelungen, einen Verdächtigen ausfindig zu machen. Er wird im November in einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht zur Verantwortung gezogen. Aufgrund der Schwere der Tat steht eine Gefängnisstrafe für den Verdächtigen im Raum. 

Die betroffene Radfahrerin sagt: "Dass es zum Gerichtsprozess kommt, ist heilsam und wiederbelebt Vertrauen, dass Gewalt im Straßenverkehr nicht ohne rechtliche Konsequenzen für den Täter bleibt."

Maßnahmen für eine erfolgreiche Strafverfolgung

Die Radfahrerin empfiehlt: "Ich rate allen Radfahrer:innen, einen Gewalt-Angriff unbedingt anzuzeigen, damit gewalttätige Autofahrer ermittelt und bestraft werden! Lassen Sie die Täter-DNA an Kleidung und Körper des Opfers als Beweismittel von der Polizei sicherstellen. Ich empfehle dringend, sich das Täter-Kennzeichen zu merken, möglichst Beweisfotos vom Täter zu machen und Verletzungen gerichtsmedizinisch dokumentieren zu lassen."

Wer Zeuge eines Gewaltverbrechens wird, darf nicht die Augen verschließen, sondern sollte die Polizei rufen und wenn möglich zur Dokumentation mit Fotoaufnahmen beitragen. Zudem ist man gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, oder wenn dies nicht möglich ist, einen Notruf abzusetzen. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar.

Rechtlicher Hintergrund

Radfahrende müssen gemäß StVO §2 auf der Straße fahren, da sie als Fahrzeug gelten. Ausnahmen bestehen, wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg (Zeichen 237) bzw. Geh-und Radweg (Zeichen 240, 241) gibt, oder ein Gehweg für Radfahrende freigegeben ist (Zeichen 239 mit Zusatzeichen „Radverkehr frei“). In letzterem Fall ist das Radfahren auf der Gehweg erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Radfahrende können selbst entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg nutzen. Auf dem Gehweg sind sie zu Gast, müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen Fußgänger:innen in keiner Weise behindern. Das Radfahren auf einem nicht frei gegebenen Gehweg ist grob verkehrswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Autofahrende tragen eine besondere Verantwortung für schwächere Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der Masse ihrer KFZ und der potenziellen Gefahr, die von ihnen ausgeht, sollten sie sich entsprechend rücksichtvoll verhalten. Die Anspruchshaltung auf alleinige Nutzung der Straße ist nicht zulässig, ebenso wenig wie aggressives Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. 

Die betroffene Radfahrerin appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden: "Lasst uns alle gemeinsam - ob Radfahrer:in, Fußgänger:in oder Autofahrer:in - friedlich und rücksichtsvoll miteinander umgehen! Unser Platz in Jena ist begrenzt - lasst ihn uns fair miteinander teilen. Geben wir Gewalt in Jena keinen Platz. Lasst uns alle dazu beitragen, dass Jenas Straßen sicher werden."

https://thueringen.adfc.de/neuigkeit/strafverfahren-nach-taetlichem-angriff-auf-eine-radfahrerin-in-jena

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