Radfahrende in der Stadt

Radfahren auf sicheren Wegen © ADFC / Gerhard Westrich

„Vision Zero“ zum Tag der Verkehrssicherheit

Seit 2005 findet im Juni der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat initiierte „Tag der Verkehrssicherheit“ statt. In diesem Jahr richtet er den Blick auf die „Vision Zero“: keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr.

Die „Vision Zero“ - keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden – soll Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen sein. So steht es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Da Menschen nicht fehlerfrei handeln, müssen Verkehrsmittel, Infrastruktur und Regeln „fehlerverzeihend“ gestaltet werden, um dem Ziel der Vision Zero gerecht zu werden. Die bisherigen Anstrengungen reichen hierfür aber bei Weitem nicht aus, wie aktuelle Unfallzahlen sehr deutlich zeigen: Rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle registrierte die Polizei im Jahr 2022 in Deutschland. Dabei wurden etwa 385.000 Menschen verletzt, mehr als 2.700 kamen ums Leben.

Vor diesem Hintergrund steht der diesjährige Tag der Verkehrssicherheit am 17. Juni unter dem Motto „Wir für #Visionzero“ und stellt damit nicht zuletzt die schwächeren Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt: Fußgänger und Radfahrende, Kinder und Senioren.

Hierzu erklärt Frieda Nagler, Co-Vorsitzende des ADFC Thüringen: „Bislang steht die „Vision Zero“ nur in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, ist aber nicht im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Erst damit könnte aber die zentrale Bedeutung der Vision Zero geltend gemacht werden. Deshalb ist die Aufnahme der Vision Zero in die StVG eine zentrale Forderung des ADFC zur Novellierung des Gesetzes“. 

Der ADFC Thüringen nimmt den Tag außerdem zum Anlass, um Landesregierung, Kommunen und Straßenverkehrsbehörden aufzufordern, die Vision Zero ernst zu nehmen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen:

„Wenn die Infrastruktur gemäß der Vision Zero gestaltet wird, ermöglicht das überhaupt erst eine Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben. Zu viele Menschen trauen sich aktuell nicht, das Fahrrad für ihre täglichen Wege zu nutzen oder das Kind allein zur Schule gehen zu lassen, weil es sich auf Grund fehlender Wege und großer Geschwindigkeiten nicht sicher anfühlt“, so Frieda Nagler.

Schon die konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und die Durchsetzung bestehender Regelungen würde erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen: Zulässige Geschwindigkeiten und Mindestüberholabstände (mind. 1,5 m innerorts, mind. 2 m außerorts) sollten engmaschiger kontrolliert und falschparkende KfZ auf Geh- und Radwegen sowie in Kreuzungsbereichen entfernt werden.

Nicht angepasste Geschwindigkeiten sind in Thüringen Unfallursache Nr. 1. Daher fordert der ADFC Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und Tempo 70 außerorts, zumindest dann, wenn es keine separat geführten Radwege gibt.

Die Radinfrastruktur muss zu einem durchgehenden Radnetz entwickelt werden - mit sicheren Wegen und Kreuzungsbereichen und ohne „Radweg-Ende“-Schilder.

Fahrradunfälle sollten konsequent und flächendeckend untersucht werden, um Unfallursachen feststellen und beseitigen zu können.

Um jüngere Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, plädiert der ADFC außerdem für die Einrichtung von Schulstraßen. Hierfür werden nach Wiener Vorbild morgens zu Schulbeginn und mittags zu Schulende die Straßen an Schulen für eine Stunde für den motorisierten Verkehr gesperrt, um so brenzlige Situationen durch Elterntaxis zu vermeiden.

Weitere Informationen: https://thueringen.adfc.de/artikel/moderne-mobilitaet-wagen-10


https://thueringen.adfc.de/pressemitteilung/vision-zero-zum-tag-der-verkehrssicherheit

Bleiben Sie in Kontakt