Radverkehr Berlin Invalidenstraße

Radverkehr Berlin Invalidenstraße © Philipp Böhme/Qimby

ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Die Zeit drängt: Deutschland braucht ein modernes, zukunftsfähiges Straßenverkehrsgesetz. Der ADFC will mit der Reform die Gleichberechtigung der Verkehrsmittel sowie lebenswerte Städte und Gemeinden in den Fokus rücken. Ein Überblick.

Der Bund hat eine zentrale Rolle bei der Aktivierung und zügigen Umsetzung der vielfältigen Potenziale des Radverkehrs. Diese muss er schnellstmöglich wahrnehmen – sowohl für die Klima- und Verkehrswende als auch für die Gestaltung lebenswerter Städte und Gemeinden.

Zentraler Hebel: Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes

Die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist dabei der zentrale Hebel, um diese Ziele vor Ort zu erreichen und muss daher umgehend auf den Weg gebracht werden.

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen […]“

(Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das hat sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen, passiert ist bislang nichts. Dabei kann eine Neuausrichtung des Gesetzes schnell und kostenneutral umgesetzt werden. Eine klima- und umweltfreundliche Mobilität zu fördern, verbessert die Lebensqualität in Städten und Gemeinden und trägt zum besseren Schutz der Gesundheit der Menschen bei. Das hilft sogar, Kosten einzusparen.  

Gesetzgebung ist veraltet

Aktuell priorisiert das veraltete Straßenverkehrsgesetz den Kfz-Verkehr und ist darauf ausgerichtet, dass dieser „sicher und leicht“ vorankommt. Seit der Entstehung des Straßenverkehrsgesetzes haben sich unsere Gesellschaft sowie bevorzugte Lebensstile jedoch grundlegend verändert – nur die Gesetzgebung ist nicht mit der Zeit gegangen.

Das damalige Verständnis und der Fokus auf die autozentrierte Stadt ist längst überholt. Belange des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebauliche Entwicklung haben heute einen ganz anderen Stellenwert als damals.

Mensch statt Auto in den Fokus rücken

Heute müssen der Mensch und das Gemeinwohl im Zentrum stehen – und ein modernes Straßenverkehrsgesetz (StVG) muss nachhaltigen Mobilitätsformen, wie dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang einräumen. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs darf nicht länger die übergeordnete Zielsetzung des Straßenverkehrsgesetzes sein.

Deshalb fordert der ADFC umgehend eine Reform des StVG, welche die Ziele der Vision Zero, des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als gleichberechtigte Ziele in die §§ 1 und 6 des StVG integriert.

Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum

Darüber hinaus müssen die Handlungsspielräume für Kommunen deutlich flexibler werden, damit sie nachhaltige Mobilitätskonzepte konsequent und schnell umsetzen, Flächen zu Gunsten aktiver Mobilität und zum Verweilen gerechter aufteilen sowie innovative Maßnahmen ausprobieren können.

Erst das Straßenverkehrsgesetz, dann die Straßenverkehrs-Ordnung

Darauf aufbauend ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere in § 45, zu reformieren, um Ländern und Kommunen bei der Förderung einer sicheren, gesundheitsfördernden, klima- und umweltfreundlichen Mobilität größtmögliche Unterstützung zu bieten sowie ungeschützte Verkehrsteilnehmende gegenüber der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs zu priorisieren:

  • vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen.
  • Vorrang für die Errichtung von Radverkehrsanlagen gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr.

Gesetzentwurf vom ADFC liegt vor

Der Bundesregierung liegen bereits mehrere Gutachten mit konkreten Änderungsvorschlägen vom ADFC vor. Im Mai 2019 veröffentlichte der ADFC seinen ersten Gesetzentwurf „Gute Straßen für alle“ mit einer detaillierten Darstellung der benötigten Änderungen in StVG, StVO und VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).

Die Zweitauflage des Gesetzentwurfes vom Oktober 2021 wurde an die Änderungen der StVO im Jahr 2020 und an den 2021 neu gefassten § 6 StVG angepasst. Das BMDV hat diese Grundlage für Verordnungen wie die StVO etwas übersichtlicher gestaltet, ließ aber die inhaltlichen Reformvorschläge unberücksichtigt.

Breites Bündnis unterstützt ADFC-Gesetzentwurf

In 2022 bildete sich, auf Initiative des ADFC, ein breites Bündnis aus 14 Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucher:innenverbänden inklusive der Fahrradwirtschaft. Es stellt sich geschlossen hinter die Forderungen nach einer StVG-Reform und erinnert die Bundesregierung vehement an die übergeordnete Bedeutung der StVG-Reform für den klimafreundlichen Verkehr – und an ihre Aufgabe, konkrete Vorschläge für die Umsetzung zu machen.

In den Artikeln zum Dossier finden sich mehr Informationen zum ADFC-Gesetzentwurf und Reform des StVG.

 

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