Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen
Am 8. August 2018 wurde das Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht. Es bildet die Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030.
Das Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen ist die Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030. Zugleich bietet es Kommunen und anderen Akteuren eine Orientierung, wenn es darum geht, den Radverkehr zu fördern. Es legt die Ziele und Grundsätze der Radverkehrspolitik im Bundesland dar und benennt vorhandene wie auch neu zu schaffende Instrumente und Ressourcen. Für folgende Handlungsfelder werden die aktuelle Situation, die Ziele und notwendige Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt:
- Sichere und attraktive Infrastruktur zum Radfahren
- Radroutennetz Thüringen
- Wegweisung und Orientierung
- Fahrradparken und Verknüpfung mit dem ÖPNV
- Fahrradtourismus
- Nahmobilität für eine nachhaltige Stadt- und Dorfentwicklung
- Kommunikation und Verhalten
- Bildung
- Elektromobilität
Mit dem Radverkehrskonzept 2.0 werden erstmals konkrete Ziele festgelegt, wie sich der Radverkehrsanteil entwickeln soll: von 7% (2017) soll er bis 2025 auf 12% und bis 2030 auf 15% steigen.
"Eine gute Infrastrukturplanung ist die Voraussetzung für sichere Radwege", sagte die damalige Thüringer Verkehrsministerin Birgit Keller anlässlich der Präsentation des Radverkehrskonzepts 2.0. "Gute Fahrradwege zu bauen, ist insbesondere für die Kommunen eine planerische und finanzielle Herausforderung. Das vorliegende Konzept soll Orientierung und Anreize geben, wie sie ihr Radwegenetz ausbauen und vor allem sicherer machen können. Denn nur dann werden sich mehr Menschen auch im Alltag für das Fahrrad entscheiden."
Letztlich wird das Radverkehrskonzept an seiner Umsetzung zu messen sein, wie der Vorsitzende des ADFC Thüringen e.V., Dr. Friedrich Franke, betont: "Der ADFC begrüßt zwar, dass der Freistaat sich mit dem Konzept erneut zum Radverkehr bekennt. Allerdings ist die tatsächliche Umsetzung wichtiger als die Erstellung eines Konzepts. Das Radverkehrskonzept 2.0 trägt leider dem Umstand Rechnung, dass die Umsetzung des Vorgängerkonzepts mangelhaft war, und vermeidet deswegen weitgehend konkrete Festlegungen von Maßnahmen. Etwa auf ein Bauprogramm, wie es 2008 noch für Radwegen an Bundes- und Landesstraßen aufgenommen war, wurde jetzt verzichtet. Bloße Ziele ohne Maßnahmen zu ihrer Erreichung führen aber gerade nicht zum Ziel. Der ADFC Thüringen bemüht sich daher, für die konkrete Umsetzung bei Land und Kommunen zu kämpfen. Im Jahr 2021 wurde im Infrastrukturministerium erkannt, dass es verstärkten Einsatzes bedarf."