Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Thüringen e. V.

So geht #Fahrradland

Der Bund hat im neuen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 ambitionierte Ziele formuliert, bleibt aber im Ungefähren, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Deshalb hat der ADFC den Aktionsplan "So geht #Fahrradland" mit konkreten Forderungen entwickelt.

Die nächsten Jahre sind für die Klima- und Verkehrswende entscheidend! Die aktuellen Herausforderungen lassen uns keine Zeit mehr, um nachhaltige Lösungen länger aufzuschieben oder halbherzig anzugehen. Es ist höchste Zeit, Mobilität radikal neu zu denken und mutig zu handeln.

Nachdem sich der Bund lange Zeit kaum für den Radverkehr engagiert hat, wurden in den letzten Jahren einige Fortschritte erzielt. Dazu gehören u.a. die finanzielle Förderung von Radverkehrsprojekten bis 2023 mit 1,45 Milliarden Euro oder die fahrradfreundliche Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch die Schritte reichen nicht für eine Klima- und Verkehrswende aus.

„Vom Fahrradland Deutschland sind wir, Stand heute, noch Lichtjahre entfernt. Menschen fühlen sich beim Radfahren nicht sicher. Der Ausbau der Radwege und Radschnellwege kommt kaum voran. Und der Radverkehrsanteil ist in zehn Jahren nur minimal gestiegen“, sagt Rebecca Peters, stellvertretende Bundesvorsitzende des ADFC. „Die nächste Bundesregierung muss wesentlich mutiger und schneller sein, damit das Fahrradland Deutschland bis 2030 Wirklichkeit wird.“

Radfahrerin in der Stadt

Der vom ADFC ausgearbeitete Aktionsplan So geht #Fahrradland enthält drei wesentlichen Forderungen:
 

  • Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr.

    Das der StVO übergeordnete Straßenverkehrsgesetz ist einseitig auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs ausgerichtet und verhindert lebenswerte Städte und Gemeinden. Es muss deshalb völlig neu aufgesetzt und u.a. um die Vision Zero sowie Klima-, Umweltschutz- und Gesundheitsziele erweitert werden. Gleichzeitig müssen die StVO und die Verwaltungsvorschrift angepasst werden, so dass z.B. jeglicher Begründungszwang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen wegfällt und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt wird. Richtlinien und Regelwerke wie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) sind ebenfalls anzupassen.

     
  • Einen tragfähigen Haushalt für die Ausbau-Offensive.

    Weil die Radinfrastruktur über Jahrzehnte vernachlässigt wurde, sind nun große Kraftanstrengungen nötig, um hochwertige geschlossene Radverkehrsnetze zu schaffen. Dabei ist die Infrastruktur eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die bisherige Förder- und Finanzierungssystematik führt nicht zum Ziel. Um für Planungssicherheit zu sorgen, fordert der ADFC-Aktionsplan eine gesetzliche Regelfinanzierung von jährlich 850 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Das entspricht einem Drittel der im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 angestrebten 30 Euro pro Einwohner*in und Jahr. Das Geld muss zweckgebunden für Radwegenetze, sichere Kreuzungen, Radschnellwege, Fahrradparkhäuser und den Ausbau touristischer Radfernwege eingesetzt werden. Der ADFC schlägt einen Bund-Länder-Vertrag vor, der u.a. lückenlose Radnetze verpflichtend regelt.

     
  • Mehr Personal und Ressourcen in Politik und Verwaltung.

    Der Radverkehr braucht auf Bundesebene ähnliche personelle Ressourcen wie andere Verkehrsmittel. Für eine solide Planung ist auch eine solide Datenlage notwendig. Doch Daten für den Radverkehr sind kaum vorhanden. So könnte ein neu zu gründendes Bundesinstitut für Radverkehrsforschung bundesweit Daten z.B. zum Zustand und Ausbaubedarf der Radwegenetze und zur Verkehrssicherheit erheben. Die neuen Radverkehrsprofessuren allein können den Bedarf an planerischem Wissen nicht decken. Hier kann ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für „Fachplaner*innen Radverkehr“ für Verwaltungen und Planungsbüros Abhilfe schaffen.

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