Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Thüringen e. V.

Musterlösungen - landesweit einheitliche Standards für Radverkehrsanlagen

Musterlösungen helfen Planer*innen bei der Schaffung einer attraktiven Fahrradinfrastruktur. Sie bieten Planungs- und Rechtssicherheit, verhelfen zu Kosten- und Zeiteffizienz, dienen der Einheitlichkeit und sind oft Voraussetzung für eine Förderung.

Musterlösungen stellen standardisierte Bauweisen und Gestaltungsprinzipien für Radverkehrsanlagen bereit, die in der Regel landesspezifisch abgestimmt sind. In vielen Bundesländern existieren Musterlösungen, die auf den nationalen Regelwerken wie der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) aufbauen, aber die lokalen Bedingungen und Anforderungen gezielt berücksichtigen.

Anwendung und Verantwortlichkeiten

Musterlösungen kommen in verschiedenen Phasen der Neuplanung von Radverkehrsanlagen, bei der Sanierung oder Umgestaltung bestehender Verkehrsflächen oder bei der Beseitigung von Mängeln im Radverkehrsnetz zum Einsatz. Die Anwendung erfolgt durch kommunale Planungsämter, Straßenbauverwaltungen sowie beauftragte Ingenieurbüros. 

U.a. werden folgenden Verkehrsanlagen durch Musterlösungen abgedeckt:

  • Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Piktogrammketten
  • Fahrradstraßen
  • Querungsstellen für Radverkehr
  • Gestaltung von Einmündungen und Radfurten
  • Abbiegesituationen für Radverkehr

Vorteile landesspezifischer Musterlösungen

Landesspezifische Musterlösungen bieten eine Reihe von Vorteilen:

  • Planungssicherheit: Durch die landesweite Abstimmung entstehen einheitliche Standards, die Planungsbüros, Bauämter und Kommunen direkt übernehmen können.
  • Rechtssicherheit: Sie sind in der Regel mit den relevanten Straßenbauverwaltungen abgestimmt, was spätere Genehmigungsverfahren vereinfacht.
  • Kosten- und Zeiteffizienz: Da Musterlösungen vorgeprüft und erprobt sind, verkürzen sie Planungs- und Bauzeiten und reduzieren Fehlerquellen.
  • Förderfähigkeit: Häufig bilden sie die Grundlage für eine Förderung durch Landes- oder Bundesprogramme.
  • Einheitlichkeit: Durch die einheitliche Verwendung von Musterlösungen wird die Radverkehrsanlage für alle Nutzer*innen verständlicher und nachvollziehbarer gestaltet, was die Sicherheit und Akzeptanz der Infrastruktur insgesamt erhöht.

Anpassung an örtliche Gegebenheiten und Qualitätssicherung

Trotz der Standardisierung müssen Musterlösungen immer an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Faktoren wie Verkehrsbelastung, Topographie oder vorhandene Flächenverfügbarkeit können Anpassungen notwendig machen. Eine regelmäßige Qualitätssicherung durch Monitoring und Überarbeitung der Vorlagen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Musterlösungen auch langfristig die gewünschten Ziele erreichen.

Welche Musterlösungen gibt es bereits und wie sieht es in Thüringen aus?

Mehrere Bundesländer haben bereits Musterlösungen für Radverkehrsanlagen veröffentlicht, um landesspezifische Anforderungen und Gegebenheiten zu berücksichtigen, darunter die Arbeitsgemeinschaft für Nahmobilität Hessen, aktivmobil BW, die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern und die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein.

Diese Musterlösungen werden durch Ingenieurbüros auch in Thüringen verwendet. Aus Sicht des ADFC Thüringen sollte es im Freistaat Thüringen ebenfalls einheitliche und verbindliche Standards für den Radverkehr geben. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit den „Qualitätsstandards für die Führung des Radverkehrs in Thüringen“ im Rahmen des “Radroutennetz Thüringen” gemacht. Die erarbeiteten Qualitätsstandards unterscheiden sich jedoch nicht von den Grundlagen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und sind dementsprechend weder zeitgemäß noch eine inhaltliche Anpassung auf die Gegebenheiten im Freistaat Thüringen.

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