Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Thüringen e. V.

Mit Abstand sicher unterwegs

"Jede gute Beziehung braucht einen gesunden Abstand." - Unter diesem Motto steht eine Kampagne, mit der ADFC Thüringen, AGFK-TH und weitere Partner den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden mit vielfältigen Aktionen ins Bewusstsein rücken.

Das äußerst unangenehme Gefühl, zu dicht überholt zu werden, kennen wohl die meisten Radfahrenden. Zwar gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand, doch viel zu oft wird dieser nicht eingehalten. Die Gründe dafür sind vielfältig - sie reichen von Ungeduld und mangelhafter Sensibilität über eine zu Fehlverhalten einladende Infrastruktur und unzureichende Kontrollen bis hin zur Unkenntnis der geltenden Regeln.

Mit einer Kampagne rücken der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Thüringen (AGFK-TH), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Elbe - Saale, die Landesverkehrswacht Thüringen und weitere Partner den Überholabstand ins öffentliche Bewusstsein. Vielfältige Aktionen machen die Abstandsregeln sichtbar und regen dazu an, ein Gefühl für das Sicherheitsbedürfnis von Radfahrenden, aber auch Fußgänger:innen und Rollerfahrenden zu gewinnen. 

Alle Thüringer Kommunen sind herzlich eingeladen, sich an der Kampagne zu beteiligen, das Thema Überholabstand in den Blick zu nehmen und so thüringenweit für Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu werben. Die Kampagnenmaterialien können über die AGFK Thüringen bezogen werden. 

Finanziell unterstützt wird die Kampagne durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) und die Unfallkasse Thüringen (UKT).

Grafik: Radfahrer fährt mit 1 m Abstand an parkendem Auto vorbei und wird mit 1,5 m Abstand von einem Auto überholt.
Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden innerorts. © ADFC Gießen

Welcher Mindestabstand gilt beim Überholen von Radfahrenden?

Bis 2020 galt, dass Autofahrende beim Überholen einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ einhalten müssen. Weil diese Angabe nicht eindeutig ist, wurde mit der StVO-Novelle 2020 nachgeschärft. Seitdem gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.

StVO § 5, Abs. 4 (3): “Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.”

Radfahrende haben ihrerseits einen Abstand von ca. 1 m zu parkenden Autos einzuhalten (sog. Dooring-Zone). In schmalen, ein- oder beidseitig zugeparkten Wohngebietsstraßen können Radfahrende daher nicht überholt werden. 
Für mehrspurige Straßen hilft als Eselsbrücke: Mit einem kompletten Spurwechsel beim Überholen ist auch der Kraftfahrzeugführende auf der sicheren Seite.

 

Das OpenBikeSensor-Projekt

Der OpenBikeSensor ist ein Open-Innovation-, Open-Source-, Open-Data- und Open-Science-Projekt, das ehrenamtlich von einer offenen Gruppe entwickelt wird und das darauf zielt, mit Hilfe der Sensoren Schwachstellen in der Infrastruktur zu identifizieren und Lösungen für einen sicheren Radverkehr herbeizuführen. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich einen eigenen OpenBikeSensor bauen und Daten erheben. Hierfür ist es sinnvoll, sich einer der Regio-Initiativen (z.B. im ADFC Thüringen) anzuschließen, um z. B. gemeinsam Bauteile zu bestellen oder gemeinsam zu basteln. Auch für die Weiterentwicklung der Technik und das Bekanntmachen des Projektes werden Unterstützer:innen gesucht.
Die Überholabstandsdaten können in einem Datenpool anonymisiert für die Auswertung und Visualisierung zur Verfügung gestellt werden. 
Überall in Deutschland und darüber hinaus bauen und betreiben Wissenschaftler:innen, Initiativen und Gruppen OpenBikeSensoren. Mit den so erhobenen Daten können sie auf Politik und Verwaltung zugehen und Verbesserungen für die Verkehrsplanung und die Infrastruktur anregen. 
2022 wurde das OpenBikeSensor-Projekt mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet.

Weitere Infos: www.openbikesensor.org.

Downloads

Postkarte: Ein Autofahrer überholt eine Radfahrerin

Postkarte 1

3117x2212 px, (PNG, 3 MB)

Postkarte: Ein Autofahrer überholt einen Radfahrer

Postkarte 2

3117x2212 px, (PNG, 4 MB)

ostkartenrückseite mit Informationen zum Mindesüberholabstand.

Postkarte: Rückseite

3117x2212 px, (PNG, 486 KB)

Poster: Ein Autofahrer überholt eine Radfahrerin mit mind. 1,5 m Abstand. Beide schauen einander freundlich an.

Plakat 1

3367x4767 px, (PNG, 8 MB)

Poster: Ein Autofahrer überholt eine Radfahrerin mit mind. 1,5 m Abstand. Beide schauen einander freundlich an.

Plakat 2

3367x4767 px, (PNG, 11 MB)

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