Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Thüringen e. V.

Fahrradcodierung - wie, weshalb und wo?

Manch einer kennt den Schreck: Kurz im Laden gewesen und zurück auf der Straße ist das Fahrrad weg. Für die Abschreckung von Dieben, eine erleichterte Rückgabe aufgefundener Räder und auch bei Fahrradkauf kann eine Fahrradcodierung hilfreich sein.

Codieren – was ist das überhaupt?

Beim Codieren wird eine Buchstaben-Zahlen-Kombination in den Rahmen geprägt, die dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann. Sie setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Wohnortes, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, den Initialen des Eigentümers bzw. der Eigentümerin und das Jahr (zweistellig) der Codierung. Im Codierformular werden neben diesem Code und den Eigentümer*inneninformationen auch Eigenschaften des Fahrrades, wie Hersteller, Typ und Rahmennummer, vermerkt, die dann bei einer Diebstahlanzeige zur Verfügung stehen.

Bei der Gravurcodierung wird der Code mit einem spanabhebenden Verfahren ca. 0,2 mm tief in das Metall des Fahrradrahmens eingraviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion.
Bei der Nadelcodierung wird der Codiercode mit Hilfe eines Nadelcodierers ca. 0,2 mm tief in den Fahrradrahmen eingehämmert. Somit kommt es nicht zu einer
Materialausdünnung, sondern zu einer Materialverdichtung. Auch hier wird die Codierung mit einer Schutzfolie versiegelt. Im Vergleich zur Gravurcodierung ist dieses Verfahren deutlich schneller und der Einsatz sehr flexibel.
Eine dritte Methode ist die Klebecodierung, für die ein spezielles Etikett verwendet wird, das gegen unbefugtes Ablösen besonders gesichert ist. Für Bambus- und Karbonräder, besonders leichte Räder mit dünnwandigen Rohren und verchromte Oberflächen kommt nur die Klebecodierung in Frage.
Auch Kinderwagen, Fahrradanhänger, Akkus, Rollatoren u.a. lassen sich codieren.

Für Eigentümer*innen

Natürlich verhindert eine Codierung allein keinen Diebstahl, dazu sind weiterhin gute Schlösser nötig, die es ermöglichen, den Rahmen an einem Gegenstand festzuschließen, oder eine sichere Verwahrung. Aber ein Code schreckt oft doch ab, denn die Polizei kann auch dann den Eigentümer feststellen, wenn das Rad beim Auffinden (noch) nicht als gestohlen gemeldet ist.
Oft wird als Gegenargument angeführt, dass eine Rahmennummer ja auch eindeutig sei, ein Code also überflüssig. Das stimmt allerdings nur bedingt. Denn Rahmennummern sind oft schwer zu finden, da es keine eindeutige Stelle gibt, an der sie eingeschlagen sind. Dazu kommt, dass eine eingeschlagene Nummer nach dem Lackieren oft nur schwer zu lesen ist oder von Zügen und Bremsleitungen teilweise verdeckt sein kann. Sie lässt erstmal auch keinen Rückschluss darüber zu, wer der Eigentümer ist. Ein gestohlenes Rad kann also nur zugeordnet werden, wenn eine Diebstahlanzeige vorliegt und die Rahmennummer angegeben wurde.

Für Käufer*innen

Will man ein gebrauchtes Fahrrad erwerben, ist es sinnvoll, am Rahmen nach einem Code zu suchen. Gewöhnlich findet sich der Code – wenn vorhanden – rechts am Sattelrohr. Allerdings sind auch andere Stellen denkbar, wenn der Platz am Sattelrohr, z. B. wegen einer Hinterradfederung, nicht ausreicht, um das Codiergerät anzusetzen. Wichtig ist: Das Rad liegt beim Codieren auf der linken Seite, der Code sollte also an geeigneter Stelle auf der rechten Seite zu finden sein.
Sollte ein Code vorhanden sein und hat der Verkäufer das Codierformular nicht oder weist der Rahmen Manipulationen auf, die darauf hindeuten, dass versucht wurde, einen Code herauszuschleifen, Finger weg! An gestohlenem Gut kann kein Eigentum erworben werden. Und wenn der Verdacht aufkommt, man habe wissen können oder wissen müssen, dass das Rad gestohlen war, könnte der Käufer sich noch eine Anklage einhandeln. Sollte er mit einem gestohlenen Rad angetroffen werden, wird es auf alle Fälle beschlagnahmt und der Kaufpreis ist erstmal weg.
Deshalb empfiehlt es sich auch, bei jedem Fahrradkauf einen Kaufvertrag zu machen.

Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt.
Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt. © ADFC | Philipp-Janssen

Codieren in Thüringen

In Thüringen finden regelmäßig an verschiedenen Orten Codierungen statt.

So codiert der ADFC Jena-Saaletal an jedem 2. Dienstag im Monat 16–18 Uhr in der Selbsthilfewerkstatt des ADFC Jena (Spitzweidenweg 107, Jena). Weitere Termin sind im Veranstaltungskalender auf der Homepage zu finden. Interessierte melden sich bitte unter:codierung[at]adfc-jena.de.

In Erfurt finden Codiertermine von März bis Oktober an jedem 3. Mittwoch im Monat statt. Anmeldung und weitere Informationen: erfurt.adfc.de.

In Südthüringen bietet der ADFC zu verschiedenen Anlässen Codierungen an. Kontakt und weitere Informationen: suedthueringen.adfc.de.

Der ADFC Nordhausen bietet im Frühjahr und im Herbst jeweils einen Codiertermin an. Interessierte melden sich bitte bei nordhausen[at]adfc-thueringen.de

In Sömmerda bietet die Polizei Fahrradcodierungen an. Diese finden überwiegend zu Veranstaltungen der "Kreisverkehrswacht Sömmerda" (3-4mal jährlich) statt. Die Termine hierfür sind auf der Webseite des Vereines abrufbar: https://www.kreisverkehrswacht-soemmerda.de/. Weitere Termine können Kommunen, Vereine, Institutionen o.ä. mit der Polizeiinspektion Sömmerda abstimmen: 03 634 / 33 60.

 

Was ist für eine Codierung mitzubringen?

Folgendes sollten Sie zur Codierung Ihres Fahrrads mitbringen:

  • das eigene Fahrrad und bei E-Bikes der Akkuschlüssel (manchmal stört der Akku beim Codieren und muss daher abgenommen werden),
  • ein Eigentumsnachweis für das Fahrrad (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung; Bitte beachten: Ein Kassenbon reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen, die sie später der Polizei zur Überprüfung überlässt),
  • ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • etwas Zeit.

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https://thueringen.adfc.de/artikel/fahrradcodierung-wie-weshalb-und-wo

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